Das Haus auf dem Land, oder die Gebrauchtimmobilie in der Stadt
In Zeiten billigen Baugeldes boomt die Baubranche. Jeder, der sich das einigermaßen leisten kann, erfüllt sich den Wunsch vom Eigenheim. Die Hypothekenzinsen sind gering, er kann sie für mindestens 10 Jahre festschreiben lassen. Schnell ist ein Grundstück gefunden und es kann losgehen. Wer nicht unbedingt ein neues Eigenheim errichten möchte, für den ist eine gebrauchte Immobilie eine gute Wahl.
Wenn, ja wenn er selbst Ahnung von Immobilien hat oder einen kennt, der sie hat. Wenn nicht, benötigt er einen Immobilienfachmann an der Hand. Der muss die gebrauchte Immobilie in vielerlei Hinsicht einschätzen und dem potenziellen Käufer Hinweise geben. Bei einer gebrauchten Immobilie sind bei Weitem nicht so viele Bauvorschriften zu beachten wie etwa bei einem Neubau. Dafür geht ist hierbei aber um anderes.
Als Wesentlichstes ist der Verkehrswert zu nennen. Dieser muss durch ein oder mehrere unabhängige Gutachten ermittelt werden. Wobei der Verkehrswert nicht der Wert der Immobilie ist. Der Wert der Immobilie wird durch dessen Alter, Erhaltungszustand und Nutzung wesentlich bestimmt. Der Verkehrswert ist der Wert, den andere Leute bereit sind, für diese Immobilie zu zahlen.
Der Verkehrswert unterliegt starken Schwankungen
Eine super Immobilie in Toplage kann innerhalb von Stunden zu einer Schrottimmobilie werden. Beispielsweise dann, wenn vor diesem Grundstück einer Autobahn gebaut werden soll. Oder wenn plötzlich die Flugrouten des nahen Flughafens geändert werden. All dies muss der Gutachter für eine bereits benutzte Immobilie in seinem Verkehrswertgutachten beachten. Deshalb ist so ein Verkehrswertgutachten auch immer nur für den Zeitpunkt gültig, für den es aufgestellt wurde.
Der Käufer einer gebrauchten Immobilie muss auch wissen, dass er mit dem Kauf eventuell auf dem Grundstück vorhandene Grundstückslasten erwirbt. Beispielsweise ein Wegerecht für ein hinter liegendes Grundstück. Oder ein Notwegerecht für den Nachbarn, falls dieser anders sein Grundstück nicht erreichen kann. Diese Grundstückslasten mindern auf jeden Fall den Wert der Immobilie und auch dessen Verkehrswert.
Lastenfreier Eigentümerwechsel
Was finanzielle Lasten betrifft, muss der Eigentümerwechsel einer Immobilie stets lastenfrei durchgeführt werden. Während also bei Kauf und Verkauf ein dingliches Grundstücksrecht bestehen bleibt, muss etwa eine Hypothek oder eine Grundschuld vor dem Verkauf getilgt und/oder aus dem Grundbuch ausgetragen werden.