Gabionen – Wie sieht die Gesetzeslage aus?

Eine Gabione besteht aus einem Drahtkorb. Meist sind Gabionen aus Stahldraht und gefüllt mit Erde oder Steinen. Gabionen werden im Bau von Dammbefestigungen, Stützmauern, Sicht- und Lärmschutzwänden und Böschungen eingesetzt. Gabionen werden zudem zur Stabilisierung von Böschungen im Straßenbau und zur Stützung von Böschungen zur Aufnahme des horizontalen Erddrucks verwendet. Steinbesetzte Gabionen, die als Sicht- und Schallschutz vor Wohngebieten erbaut werden, können ebenfalls mit Erde bedeckt werden. Der Gabionen Einsatz gegenüber Betonbauwerken oder Steinmauern im Wasserbau bedeutet in der Regel, dass das Gewässer nicht entwässert werden muss.

Was ist bei der Aufstellung von Gabionen wichtig zu wissen?

Das ansprechende Design und die vielen Möglichkeiten der Gabionen Gestaltung machen sie zu einer tollen Alternative zu normalen Zäunen. Schauen Sie zur Preisinformation auch www.gabionenversand.de vorbei. Doch können Gabionen, die im Allgemeinen als Sichtschutz verwendet werden, überall aufgestellt werden? Die Grundstückseigentümer sollten einige Dinge bedenken, wenn sie sich für eine Gabione entscheiden möchten. Es ist wichtig, die Situation und die Grundstücksgrenzen im Voraus zu verstehen.

Es ist ratsam, den Bau der Gabionen mit einem eventuellen Nachbarn zu besprechen, um Konflikte zu verhindern. Das Gesetz schreibt vor, dass jeder Grundstückseigentümer auf seinem Grundstück bauen und bepflanzen darf, was er will. Es empfiehlt sich jedoch, einen gewissen Abstand zur Grundstücksgrenze einzuhalten, um Unstimmigkeiten zu vermeiden. Außerdem sollte darauf geachtet werden, dass die Schattenbildung das Pflanzenwachstum nicht behindert.

Aber die Situation ist anders, sobald Gabionen an den Grenzen benachbarter Ländereien gebaut werden. Einerseits muss man den Nachbarn um Erlaubnis fragen. Gabionen hingegen können als Grundstücksgrenzen verstanden werden. Daher müssen die Kosten geteilt werden, wenn die örtlichen Bauvorschriften dieses vorsehen.

Einige Bundesländer haben maximale Höhenvorgaben für die Perimeterbebauung. In mehreren Bundesländern ist eine maximale Höhe von 1,5 m vorgeschrieben. In wenigen Bundesländern können verschiedene Gabionen Höhen von bis zu 2 m erreichen. Ehe Gabionen auf das eigene Grundstück aufgestellt werden, sollte unbedingt die rechtlichen Grundlagen recherchiert werden.

Neben den Funktionen des Sicht- und Lärmschutzes eignen sich die Gabionen als optische Dekoration. Allerdings muss die Gabionen Umgebung berücksichtigt werden. Passt die Steinwahl ins Gesamtbild, ist es hilfreich, Farben und Materialien auf die Struktur des Hauses abzustimmen. Darüber hinaus sollten mögliche Einzäunungen/Sichtschutzgitter des Nachbarn berücksichtigt werden. Ferner ist zu beachten, dass Gabionen den Betrachtungswinkel nicht einschränken, was wichtig ist. Diese Situation kann eintreten, wenn das Grundstück oder der Garten direkt an der Kreuzung liegt. Dabei wird sichergestellt, dass die Gabionen die Sicht auf den Verkehr nicht blockieren.

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