Ärger mit den Nachbarn – darum geht es meistens

Das Haus ist fertig eingerichtet, der Frieden soll nun walten und das vor allem mit den lieben neuen Nachbarn. Doch oftmals ist es nicht der Fall und ein Nachbarschaftsstreitfall tritt auf, dann zieht einer dabei den Kürzeren.

Aufgrund der hohen Bevölkerungsdichte, die in Deutschland herrscht und das besonders in den Städten, trägt dazu bei, dass die Menschen dicht-an-dicht miteinander leben. Solche „engen“ Nachbarschaften führen oftmals zu einem Konflikt und die Gründe dafür können sehr vielfältig sein. Kann ein solcher Streit bei einer Tasse Kaffee oder einem Bierchen geklärt werden, dann kann man sich glücklich schätzen. Doch wenn das nicht der Fall ist und der Konflikt eskaliert, dann landet man vor Gericht.

Zweige, Sträucher und überhängende Äste

Gelangen Äste und Zweige von einem Baum auf das Grundstück des Nachbarn oder Sträucher, die sich durch den Zaun bereits dort breitmachen, muss dieser nicht hinnehmen. Er hat ein Recht darauf das eine Kürzung vorgenommen wird und/oder das die Pflanzen die hinüberwachsen, beseitigt werden. Allerdings gibt es dabei keine präzisen zeitlichen Limits, wann das vorgenommen werden muss.

Das ist allerdings kein Freibrief dafür, nur wenige Tage später, nachdem der Nachbar darauf aufmerksam gemacht wurde, die Kettensäge anzuwerfen. Besser ist es, einen ausreichenden Zeitabstand einzuhalten und Lichtbilder anzufertigen, die das Corpus Delicti zeigen mit der aktuellen Tageszeitung. Am besten mehrere Bilder in zeitlichen Abständen von ein paar Tagen machen.

Beginnen kann man direkt mit dem Tag der Kontaktaufnahme mit dem Nachbarn. Doch bevor man selbst Hand anlegt, sollte man nochmals versuchen sich mit dem Nachbarn gütig zu einigen, wofür Zeugen sehr nützlich sind.

Von Tauben auf dem Dach bis zu den Früchten des verbotenen Baumes

Ob es die Früchte sind, die so lecker aussehen, der bellende Hund, die zwitschernden Kanarienvögel oder die Tauben auf dem Dach. Nachbarn können sich oft an Kleinigkeiten bereits hochziehen und einen Nachbarschaftsstreit herbeiziehen. Besonders jetzt zur Grillzeit ist wieder Zoffzeit mit dem Nachbarn.

Doch es gilt, ab 22:00 Uhr darf keine Grillkohle mehr lodern und auch das Gas muss abgestellt werden. Das heißt, ab dieser Uhrzeit muss der Grill „kalt“ sein und es darf niemand mehr den Begleiterscheinungen, die das Grillen mit sich bringt, ausgesetzt sein. Ausgenommen sind davon vier Tage im Jahr, in denen bis 24 Uhr gegrillt werden darf.

Du magst vielleicht auch